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Energetische Sanierung 12.3.2026 7 min

Energetische Sanierung im Berliner Altbau: Kosten, Pflichten & Förderung

Florian Schwerdtner

Senior Consultant

Was das GEG 2024 für Altbaueigentümer in Berlin bedeutet, welche energetischen Maßnahmen Pflicht sind und wie Sie die Sanierung optimal fördern lassen.

Das GEG 2024 und seine Folgen für Berliner Altbaueigentümer

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Eigentümer von Altbauten vor neue Herausforderungen. Wer eine Immobilie kauft oder vererbt, muss bestimmte energetische Mindeststandards innerhalb von zwei Jahren erfüllen. Für laufende Eigentümer gelten Nachrüstpflichten für Heizkessel, Dämmung der obersten Geschossdecke und mehr.

Die wichtigsten GEG-Pflichten 2026 im Überblick

  • Heizkessel über 30 Jahre: Müssen ausgetauscht werden (Ausnahmen für selbstgenutzte Ein-/Zweifamilienhäuser)
  • Oberste Geschossdecke: Muss gedämmt sein (mind. U-Wert 0,24 W/(m²K))
  • 65 % Erneuerbare Energien: Bei neuem Heizsystem verpflichtend

Welche Maßnahmen bringen den größten Effekt?

Basierend auf unserer Erfahrung mit Berliner Altbauten empfehlen wir diese Reihenfolge:

  1. Dachdämmung: Bis zu 25 % Wärmeverlust geht über das Dach verloren
  2. Fensteraustausch: 3-fach Verglasung halbiert Wärmeverluste durch Fenster
  3. Fassadendämmung (WDVS): Größter Einzeleffekt, aber auch höchste Investition
  4. Kellerdeckendämmung: Günstig und schnell umgesetzt
  5. Heizungsmodernisierung: Wärmepumpe oder Hybrid-System

Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Einzelmaßnahmen mit bis zu 20 % Investitionszuschuss. Für einen Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es zusätzliche 5 % Bonus. Wichtig: Die Förderung muss vor Beauftragung der Handwerker beantragt werden – wir übernehmen für Sie den kompletten Antragsprozess.